Mal als Tipp oder als Info für alle die danach googeln: Wer einen Gips trägt und damit in den Flieger steigen möchte muss bei fast allen Fluggesellschaften eine Flugtauglichkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen. Ist der Gips älter als 48 Stunden sollte das in der Regel kein Problem sein. Wenn der Gips jedoch noch keine 48 Stunden alt ist, muss er komplett aufgespalten werden.
Richtig teuer wird es, wenn ein Fuß eingegipst ist: In diesem Fall müssen bei fast allen Fluggesellschaften drei Plätze gebucht werden um den Fuß hoch zulegen.





